Was ist eine Aufenthaltserlaubnis? (eng)
Im türkischen Nordzypern (TRNZ) müssen Ausländer, die länger als die durch ein Visum oder eine visumfreie Einreise gewährte Zeit bleiben oder die neunzig Tage überschreiten möchten, eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, es sei denn, sie verfügen über andere rechtliche Genehmigungen.
Arbeitserlaubnisse gemäß dem Gesetz über Arbeitserlaubnisse für Ausländer, Geschäftseröffnungsgenehmigungen und Daueraufenthaltserlaubnisse gemäß dem Gesetz über Daueraufenthaltserlaubnisse gelten während ihrer Gültigkeitsdauer als Aufenthaltserlaubnisse im Sinne dieser Verordnung, und es ist nicht erforderlich, eine zusätzliche Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Ausländer, die länger als neunzig Tage im TRNZ bleiben möchten, können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn sie die Anforderungen des jeweiligen Aufenthaltserlaubnistyps erfüllen.
Welche Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis erforderlich?
Für Bürger von Ländern ohne Botschaft, Konsulat oder Vertretung im TRNZ und für Bürger von Nicht-EU-Ländern hängen Einreisevisa von einem mindestens sechs Monate gültigen Reisepass ab. Für Bürger von Ländern mit Botschaft, Konsulat oder Vertretung im TRNZ und EU-Bürger hängen Einreisevisa von einem mindestens zwei Monate gültigen Reisepass ab. Die Gültigkeitsdauer eines Arbeitsvisums beträgt dreißig Tage, und es wird ein Reisepass benötigt, der mindestens zwei Jahre gültig ist, wenn das Land keine Botschaft, Konsulat oder Vertretung hat.
Da Aufenthaltserlaubnisse für einen kürzeren Zeitraum als die Gültigkeitsdauer des Reisepasses oder des gleichwertigen Dokuments ausgestellt werden, ist die Gültigkeitsdauer des Reisepasses entscheidend.
Unter welchen Umständen ist ein Befreiungszertifikat für eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich?
Bürger der Türkischen Republik Nordzypern (TRNZ), die mit Ausländern verheiratet sind, sowie Personen, die vom Direktor als staatenlos identifiziert wurden, sind von der Pflicht zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis befreit. Sie müssen sich innerhalb von vierzig Tagen nach Ablauf der legalen Aufenthaltsgenehmigung im Land beim Amt melden. Diejenigen, die von der Aufenthaltserlaubnis befreit sind, müssen innerhalb eines Jahres ab dem Datum, an dem die Verordnung über Aufenthaltserlaubnisse und Visa im Amtsblatt veröffentlicht wird, ein Befreiungszertifikat erhalten. Das Versäumnis, das Befreiungszertifikat innerhalb dieses Zeitraums zu erhalten, führt zu einem unerlaubten Aufenthalt, und die im Gesetz festgelegten Strafen werden angewendet.
(Andere Situationen, die von der Verpflichtung zum Erwerb einer Aufenthaltserlaubnis befreit sind, finden sich in Artikel 12 der Verordnung über Aufenthaltserlaubnisse und Visa.)
Ist es für Ausländer über sechzig Jahre, die ohne legale Erlaubnis in der Türkischen Republik Nordzypern leben, obligatorisch, eine Genehmigung zu erhalten?
Ausländer über sechzig Jahre, die vor Inkrafttreten der Verordnung über Aufenthaltserlaubnisse und Visa ohne legale Erlaubnis in der Türkischen Republik Nordzypern lebten,
(1) Innerhalb eines Jahres ab dem Inkrafttreten der Verordnung, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis gemäß den Bestimmungen dieser Verordnung erhalten, oder
(2) Innerhalb eines Jahres ab dem Inkrafttreten der Verordnung, wenn sie das Land verlassen, gelten als mit Zustimmung der Behörden in der Türkischen Republik Nordzypern während des Zeitraums nach dem sechzigsten Lebensjahr und vor dem Erwerb einer solchen Aufenthaltserlaubnis oder vor dem Verlassen des Landes anwesend gewesen. Es werden keine Geldbußen für diesen Zeitraum verhängt.
Was sollen Personen tun, die anspruchsberechtigt für eine Aufenthaltserlaubnis sind, aber vor dem Inkrafttreten der Verordnung über Aufenthaltserlaubnisse und Visa keine erhalten haben?
Personen, die anspruchsberechtigt für eine Aufenthaltserlaubnis sind, aber vor dem Inkrafttreten der Verordnung über Aufenthaltserlaubnisse und Visa keine erhalten haben, einschließlich Ehepartner und Kinder von rechtlich ermächtigten Personen, Eltern, die aufgrund ihres Kindes eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können, und Personen, die aufgrund ihres Kindes oder Ehepartners eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können, sollten sich innerhalb eines Jahres ab dem Inkrafttreten der Verordnung bewerben. Wenn sie ihre Anspruchsberechtigung für den vergangenen Zeitraum gemäß den zu dieser Zeit geltenden Regeln nachweisen können, können sie eine Aufenthaltserlaubnis für diesen Zeitraum erhalten.
Wie verläuft der Antragsprozess für eine Aufenthaltserlaubnis?
- Aufenthaltserlaubnisanträge müssen bei der Einwanderungsabteilung der örtlichen Polizeidirektion eingereicht werden, die für den Wohnsitz des Antragstellers zuständig ist, und das innerhalb von dreißig Tagen ab Beginn der beim Eintritt in die Türkische Republik Nordzypern gewährten Visaperiode.
- Erneuerungsanträge für eine laufende Aufenthaltserlaubnis müssen mindestens sechzig Tage vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis gestellt werden, und die Anträge werden von der Einwanderungsabteilung der örtlichen Polizeidirektion geprüft. Die begründete Meinung darüber, ob eine Aufenthaltserlaubnis gewährt werden soll, wird innerhalb von zehn Tagen an die Abteilung übermittelt.
- Nachdem der Antrag an die Abteilung weitergeleitet wurde, muss der Antragsteller einen positiven Gesundheitsbericht vorlegen. Wenn keine weiteren Untersuchungen erforderlich sind, wird an diesem Tag eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt.
- Wenn der positive Gesundheitsbericht nicht innerhalb von dreißig Tagen ab dem Anmeldedatum bei der Abteilung vom Antragsteller vorgelegt wird, wird ihm eine SMS geschickt, um ihn über die Ablehnung des Antrags zu informieren, und der Antragsteller muss das Land innerhalb von fünf Tagen verlassen. Das Versäumnis, das Land innerhalb von fünf Tagen zu verlassen, wird als unbefugter Aufenthalt betrachtet, und rechtliche Strafen werden angewendet.
- Die erforderlichen Informationen und Dokumente für jede Art von Aufenthaltserlaubnis werden von der Abteilung festgelegt und auf der offiziellen Website veröffentlicht.
- Wenn die Möglichkeit besteht, sich über die offizielle Website der Abteilung zu bewerben, werden die Anträge auf diese Weise eingereicht.
Kriterien für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis für Ausländer, die unbewegliches Eigentum in der Türkischen Republik Nordzypern (TRNZ) besitzen:
Ausländer, die unbewegliches Eigentum in der TRNZ besitzen, können für die ersten drei Jahre eine jährlich erneuerbare Aufenthaltserlaubnis erhalten, und danach eine zweijährig erneuerbare Erlaubnis, vorausgesetzt, sie haben die auf ihren Namen eingetragenen Grundstücksurkunden erhalten. Die Kriterien für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis umfassen den Besitz einer geeigneten Residenz in der TRNZ und deren Nutzung zu diesem Zweck sowie ein monatliches Einkommen von mindestens dreimal dem Mindestlohn, wenn das Eigentum durch einen Vertrag erworben wurde oder wenn noch Zahlungen für das Eigentum geleistet werden.
Manchmal können die Verfahren für Aufenthaltsgenehmigungen etwas komplex sein. Für Fragen und Beratungsdienstleistungen können Sie uns über den Bereich 'Kontaktiere uns' erreichen.